Das ist neu bzw. in Planung & FAQ zum Umstieg

Sollten Sie das Programm trotz Verlängerung nicht aktualisieren können, weil der Button nicht aktiviert ist, laden und installieren Sie bitte folgende Update-Datei:
https://ittmsoft.de/Software/MeineFaktura_Setup/MeineFaktura_Setup.zip

Bleib informiert: Wir starten unseren WhatsApp-Kanal für Infos zu Updates, zur kommenden E-Rechnung und mehr...
Einfach Code scannen und in WhatsApp abonieren:

Was gibt es neues in "Meine Faktura" - zur ausführlichen Update-Liste

(Fragen zur alten (Kauf-) Lizenz beantworten wir Ihnen weiter unten - siehe FAQ)

Ab 2025 wird die E-Rechnung verpflichtend für B2B. Dies betrifft grundsätzlich dann eigentlich jeden Rechnungssteller, denn Sie als Rechnungssteller müssen grundlegend davon ausgehen, dass ihr Rechnungsempfänger ihre Rechnung zum Vorsteuerabzug oder für die eigene Buchhaltung benötigt, sobald er auch nur selbständig ist. Daher müssen Sie jedem eine E-Rechnung ausstellen, es sei denn, ihr Rechnungsempfänger benötigt keine E-Rechnung (weil z.B. als Privatperson handelnd).

Daher setzen wir pünktlich ab Anfang 2025 in unserer Software die E-Rechnung grundsätzlich um. Das bedeutet allerdings auch, dass wir ab sofort nur noch Jahres-Lizenzen anbieten können, da wir irgendwo auch verpflichtet werden, Updates für die Nutzungsdauer zur Verfügung zu stellen.

 
Dies sind einige Ihrer Vorteile bei den Jahres-Lizenzen:

1. Sie erhalten dauerhaft für die Nutzungsdauer jede Aktualisierung ohne Aufpreis (die bisher angefallenen Update-Kosten entfallen und sind in der Jahres-Lizenz bereits berücksichtigt)
2. Sie nutzen eine zukunftsorientierte Softwarelösung mit Support
3. Außer in den Micro / Mini (ehemals Basis) Versionen bekommen Sie nun Lizenzen für die Nutzung auf mind. 3 PCs (aktuell für die eigene Netzwerk-Struktur)

 
Für das 2. Halbjahr in 2025 ist eine komplett neue Version von Meine Faktura geplant. Diese unterstützt dann folgendes:

1. Nutzung ist dann auf mehreren PCs möglich - Ihre Daten können dann optional in einer Cloud oder auch in Ihrer eigenen Netzwerk-Struktur verwaltet werden
2. geplant: Nutzung auf unterschiedlichen Betriebssystemen (Windows & MAC)
3. geplant: Zugriff (bei Cloud-Nutzung) über eine Smartphone-App
4. eine bessere Anbindung an Ihren Steuerberater über DATEV oder alternativ an ein Steuerprogramm
5. ...und weiteres, wir halten Sie dazu hier auf dem Laufenden...
 
FAQ - Fragen und Antworten zum Umstieg von einer Kauf-Lizenz in eine Jahres-Lizenz:

1. Was passiert mit meiner ursprünglich erworbenen unbegrenzten Kauf-Lizenz?
Kauflizenzen verlieren zum 31.12.2024 ihre Update-Berechtigung und Sie können ab 2025 KEINE E-Rechnung damit schreiben. Sie können aber rechtzeitig in eine Jahres-Lizenz wechseln und profitieren dann von den o.g. Punkten. Sollten Sie bereits eine Updateverlängerung für 2025 erworben haben, wird Ihnen der dafür bezahlte Betrag für eine Jahres-Lizenz gutgeschrieben / damit verrechnet. Eine Auszahlung ist nicht möglich.

2. Kann ich meine erworbene Kauf-Lizenz weiter nutzen?
Ja, so lange wie der PC läuft, auf dem die PC-gebundene Kauf-Lizenz aktiviert ist - dies aber OHNE E-Rechnung. Sollte der PC einmal defekt sein, können Sie diese Lizenz NICHT neu aktivieren - denn diese sind zwar als Kauflizenzen aber PC-gebunden verkauft worden. Ein Lizenzumzug wurde von uns nur geduldet, dies entfällt nun zukünftig bei den alten Kauflizenzen.
Außerdem bekommen Sie keine Updates und keinen kostenfreien Support mehr. Der Support für Ihre alte Version wird ab 01.01.2025 eingestellt und kann u.U. bei Erfordernis mit einem Stundensatz von 75,00 € (zzgl. MwSt.) für jede angefangene Stunde berechnet werden.
Achtung: Kauf-Lizenzen können nicht mehr auf einen neuen PC gewechselt werden. Hierfür ist zukünftig eine Jahres-Lizenz erforderlich.

3. Was kostet ein Umstieg auf eine Jahres-Lizenz?
Die Preise werden Ihnen im Programm angezeigt und variieren je nach gewünschter Version. Die Preise bewegen sich aber in einem sehr fairen und marktüblichen Preissegment.

4. Wie kann ich eine Jahres-Lizenz erwerben?
Diese erwerben Sie direkt in der Software. Ein Kauf über unseren online-Shop stellt einen kleinen Mehraufwand dar, und ist daher etwas teurer als der Kauf in der Software direkt.

5. Gehe ich ein automatisches Abo mit einer Jahres-Lizenz ein?
Nein, Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Lizenz nach Ablauf verlängern oder nicht. Auch eine spätere Neuaktivierung ist möglich.

6. Profitiere ich als langjähriger Kunde, wenn ich stets die Updateverlängerungen erworben habe?
Ja, denn die Updategebühren sind in den Jahres-Lizenzen bereits einkalkuliert und fallen dann nicht mehr gesondert an. Wenn Sie eine laufende Updateverlängerung haben, die noch mindestens bis in das 2.Quartal 2025 hineinreicht, erhalten Sie diese bezahlten Gebühren bei einer Bestellung einer Jahres-Lizenz gutgeschrieben und können bereits lange vor 2025 in die Jahres-Lizenz wechseln und erhalten dafür eine Lizenz-Gültigkeit bis 31.12.2025. Damit sparen Sie also bei der ersten Bestellung.

7. Was ist, wenn ich dem nicht zustimmen möchte?
Grundlegend möchten wir auf die Pflicht zur E-Rechnung hinweisen.
Wenn Sie der neuen Lizenz-Bestimmung allerdings nicht zustimmen möchten, müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass Sie ab 2025 auf eine andere Softwarelösung umsteigen müssen (Grund: Pflicht zur E-Rechnung). Eine Neuaktivierung (z.B. bei einem PC Wechsel oder wenn die urspr. Lizenz durch eine Schutzsoftware auf Ihrem System entfernt wird) und damit einhergehende weitere Nutzung unserer bisherigen Kauf-Lizenzen (auch wenn diese ursprünglich als unbegrenzte Kauflizenz erworben wurde) sind dann nicht mehr möglich. Aktivierte Lizenzen können in der alten Version bis zur manuellen Löschung der Lizenz durch den Nutzer (was wir nicht kontrollieren) auf dem ursprünglichen Windows-System weiterhin in eingeschränkter Form genutzt werden.
Sie erhalten dann allerdings keinen Support und keine Aktualisierungen mehr von uns, denn die Support- & Update-Kosten sind ebenfalls in den Lizenz-Gebühren mit inbegriffen.

Back to Top